Die AuG Kiel unterstützt sie bei der Umsetzung der
Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und anderer Arbeitsschutzvorschriften, wie z. B.:
- Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen,
auch mit unserem Betriebsarzt
- Einwirkung auf die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften durch die Beschäftigten
- Planung und Einführung neuer
Betriebsanlagen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstung
- Einführung und Umsetzung neuer
Arbeitsverfahren
- Umsetzung der Anforderungen des
Arbeitsschutzgesetzes, wie z.B. Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen für
Maschinen, Gefahrstoffe und Arbeitsverfahren
- Erstellung von
Gefahrstoffverzeichnissen
- Durchführung von orientierenden Messungen wie
Lärm, Be-leuchtung, Gefahrstoffe und Klima
- Durchführung und Dokumentation von
Risikobeurteilungen
- Hilfe bei der Umsetzung der Verordnungen und
Unfall-verhütungsvorschriften