HSE-Standards werden allen betroffenen Managern,
Vorgesetzten und Mitarbeitern bekannt gegeben. Er legt den
weltweiten operativen HSE-Standard für Unternehmen
fest. Lokale gesetzliche Regelungen und Vorgaben, die einen höheren
Standard vor-schreiben, sind selbstverständlich immer einzu-halten. In
regelmäßigen Prüfungen durch Vorge-setzte sowie beim HSE-Managementaudit, ist das Verständnis und die Beachtung dieser Standards
seitens der Mitarbeiter zu überprüfen und zu be-werten.
Nachfolgend aufgeführte Befähigungen sind vorhanden:
- Staatl.
geprüfter Techniker Elektrotechnik
- Fachkraft
für Arbeitssicherheit
- Fachkundenachweis
BG ETEM
- Fachkundenachweis
BGW
- Fachkundenachweis
Biostoffverordnung (BGW)
- Elektrobefähigung
für Frankreich H1, HV1, H2, H2V, HC, BR, B1, B1V, B2, B2V und BC (Bureau Veritas)
- CSCS Card (Baustellenbefähigung Großbritannien)
- Freimessen
von Behältern und engen Räumen (Dräger)
- Zurr-
und Anschlagmittel (TÜV Tühringen)
- Hebezeuge
(Krananlagen) und Lastaufnahmemittel (Kröger Engineering)
- Anschläger
(Kröger Engineering)
- Steigsysteme
/ Fallschutzläufer (HACA)
- Fallschutzläufer
(Meißner Sicherheitstechnik)
- Höhensicherungsgeräte
IKAR (Meißner Sicherheitstechnik)
- Leitern
und Tritte (Günzenburger Steigtechnik)
- Prüfung
von Persönliche Schutzausrüstung (PSA+PSAgA) (ISC
Training & Assembly)
- Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln
-
Arbeiten
in der Höhe / beengte Räume
-
Arbeiten
in der Tiefe / beengte Räume
- Schulungen/Unterweisungen
- …