Windräder Abendsonne, AuG Kiel, Gesundheitsschutz Windkraft
Windräder Abendsonne, AuG Kiel, Gesundheitsschutz Windkraft

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Allgemeines
1. Die nachfolgenden Dienstleistungsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen, einschließlich Auskünften und Beratungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit Kunden, auch wenn wir bei Vertragsabschluss nicht mehr ausdrücklich darauf verweisen.
2. Andere Bedingungen – speziell allgemeine Dienstleistungsbedingungen unserer Kunden – gelten nicht, auch wenn wir diesen bei Vorlage nicht mehr ausdrücklich widersprechen. Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
3. Spätestens mit der Auftragsbestätigung der Dienstleistung erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Dienstleistungsgeschäftsbedingungen an.

 

Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist vereinbart ist. Das Vertragsverhältnis kommt erst zustande, wenn wir dem Kunden eine Auftragsbestätigung übersenden, die seiner Bestellung in den wesentlichen Bestandteilen entspricht. Erfolgt unsere Leistung ohne vorherige Bestätigung, so kommt der Vertrag durch die Erbringung der Leistung zustande, wobei hinsichtlich der Vertragsbedingungen unsere Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung gilt.
2. Bestandteil jedes Angebots von uns sind die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
3. Die elektronische Signatur nach dem jeweiligen Stand der Technik und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dafür ist für einen wirksamen Vertragsabschluss zulässig. Sie ersetzt die Schriftformerfordernis und hat auch Gültigkeit bei Vertragsänderungen.

 

Preisänderungen

1. Die Preise sind Nettopreise und gelten gemäß Firmensitz der AuG Kiel.

2. Die aufgeführten Preise sind Festpreise bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

3. Für danach auszuführende Leistungen behalten wir uns vor, unsere Preise den gegebenenfalls zwischenzeitlich eingetretenen Kostenänderungen, nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden, anzupassen.

4. Gebühren für behördliche Genehmigungen und Abnahmen sind in unseren Preisen nicht enthalten.

 

Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungserstellung erfolgt nach erbrachter Dienstleistung.

2. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Kunden. Bei Abweichungen des Zahlungszieles muss diese vorab schriftlich im Vertrag genannt werden.

3. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Nach angemessener Fristsetzung sind wir in diesem Falle auch zum Rücktritt berechtigt.

 

Haftung

1. Die Haftung der AuG Kiel aus Beratungsmängeln, insbesondere die Haftung für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden des Auftraggebers, für Fehler oder Schäden an den auf Grund der Beratung errichteten Anlagen oder Teile von Anlagen werden ausgeschlossen.

2. Insbesondere Haftung wegen Produktionsausfalles und entgangenen Gewinns werden ausgeschlossen.

3. Eine Haftung setzt nachgewiesenes Verschulden der AuG Kiel im Sinne einer groben Fahrlässigkeit voraus. Grobe Fahrlässigkeit ist dann anzunehmen, wenn die AuG Kiel durch eine Handlung oder Unterlassung die anerkannten Regeln der BG-Vorschriften in besonders schwerem Maße verletzt oder wenn sie bewusst die schwerwiegenden Folgen ihrer Handlungsweise missachtet.

 

Gewährleistung / Sachmängelhaftung

1. Die AuG Kiel haftet für die Mängel der unmittelbaren Dienstleistung, indem sie die fehlerhafte Leistung nicht berechnet oder die Leistung neu erbringt.

2. Entstandene Mängel der Dienstleistung hat der Auftraggeber der AuG Kiel unverzüglich mitzuteilen.
3. Die AuG Kiel kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

4. Für Mängel einer vom Auftraggeber gegen den Einspruch der AuG Kiel geforderter Dienstleistungsmaßnahme wird keine Gewähr geleistet.
5. Die Gewährleistungsfrist endet 12 Monate nach der Ablieferung der Dienstleistung. Die Feststellung dieses Termins ist durch die Übergabe der Projektunterlagen gegeben.
6. Der Auftraggeber stellt die AuG Kiel bei Mängeln einer Dienstleistungsmaßnahme, die durch Auflage Dritter gefordert wird, von der Haftung frei.

7. In den Kosten sind anfallende Gebühren von Ämtern, Behörden und Instituten nicht enthalten. Die Beauftragung von vorgenannten Stellen erfolgt durch den Kunden.

 

Sonstiges

1. Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

 

8. August 2014

 

AuG Kiel GmbH

Geschäftsführung

 

Rufen Sie einfach an unter

+49 (0)4302-9691604

oder

+49 (0)173-3501329

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