Drohneneinsatz an Windenergieanlagen
In Zusammenarbeit mit der Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein hat die AuG Kiel für die Umsetzung der SORA und das Fliegen mit Drohnen an Windenergieanlagen außerhalb des Sichtbereiches eine spezielle Aufstiegsgenehmigung erhalten. Die erarbeiteten Trainingskonzepte zum sicheren Fliegen an Windenergieanlagen umfassen alle gesetzlich geforderten Regeln für UAV’s und das HSE-Management für Piloten, Hersteller und Betreiber.
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